Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Pauschalreisen von
Kreuzfahrtberater
GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
 
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit sie wirksam vereinbart sind, Inhalt des zwischen Ihnen und uns als verantwortlichem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
 
Bitte lesen Sie daher vor Ihrer Buchung aufmerksam unsere Geschäftsbedingungen, denn sie regeln die zwischen Ihnen und der Kreuzfahrtberater GmbH, Rathausstraße 14 a, 22926 Ahrensburg (nachfolgend: Kreuzfahrtberater) entstandenen vertraglichen Beziehungen. Darüber hinaus gelten bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften die jeweiligen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens und die Allgemeinen Bedingungen der Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See des Beförderers/Reederei. Diese Bedingungen stehen Ihnen auf unserer Webseite www.kreuzfahrtberater.de zur Verfügung.
 
Wir müssen Sie vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir auf unserer Webseite das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt.
 
Wir empfehlen jedem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- sowie einer Reisekrankenversicherung mit Übernahme der Kosten des Kranken-Notfall-Transports und des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransports.

1. Anmeldung/Reisebestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Kreuzfahrtberater den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an und bestätigen uns dabei zugleich die Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Informationen. Die Anmeldung ist schriftlich, telefonisch oder elektronisch über die Webseite www.kreuzfahrtberater.de möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Grundlage Ihrer Reiseanmeldung sind die Reiseausschreibungen auf unserer Webseite www.kreuzfahrtberater.de. Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme durch Kreuzfahrtberater zustande. Kreuzfahrtberater wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistung enthält, erklären. Darüber hinaus ergeben sich aus 2 der Reisebestätigung die Beträge und Termine für die An- und Restzahlung. Die Reisebestätigung geht Ihnen als PDF-Anhang per E-Mail zu. Die Reisebestätigung wird nicht in Papierform (per Post) übermittelt. Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und Kreuzfahrtberater ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.
 
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von Kreuzfahrtberater vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 10 Tagen das Angebot anzunehmen. Kreuzfahrtberater ist während dieser Zeit an dieses Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit Sie innerhalb der Bindungsfrist Kreuzfahrtberater die Annahme des geänderten Angebots ausdrücklich, oder durch Anzahlung stillschweigend erklärt haben.
 
Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung/Sicherungsschein

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises gemäß §651 r BGB i.V.m. Art.252 EGBGB binnen 3 Werktagen fällig.
 
Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein, mit dem Ihr gezahltes Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von Kreuzfahrtberater abgesichert ist. Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat Kreuzfahrtberater eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von Kreuzfahrtberater. Es stehen Ihnen die Zahlungsarten Kreditkarte (Visa/Mastercard), Überweisung und SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erwartet Kreuzfahrtberater den Geldeingang zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Soweit wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, sind wir bei Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über Kreuzfahrtberater vermittelten Versicherung fällig.
 
Die Restzahlung wird 42 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig, wenn feststeht, dass die Leistung – wie gebucht – durchgeführt wird. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt Kreuzfahrtberater dies ohne Mahnung zur Kündigung des Pauschalreisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Kreuzfahrtberater ist dazu berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen.
 
Haben Sie Ihre Reise erst 42 Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein ausschließlich per Kreditkarte zu erfolgen.

3. Reiseprogramm/Reisepreis/Anpassung des Kreuzfahrtberater-Bonus

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung auf unserer Webseite www.kreuzfahrtberater.de, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen. 

Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in der Ihnen vorliegenden Ausschreibung angegeben. Die Kosten für Nebenleistungen wie z.B. zur Reservierung eines Parkplatzes gehen — sofern nicht anders angegeben — zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet.

Der ausgeschriebene Kreuzfahrtberater-Bonus wird in Kombination mit dem bei der Reisebuchung vereinbarten Preis zum Vertragsbestandteil (akzessorische Geltung). Sollte der Preis nachträglich sinken, z.B. durch die Anrechnung von Gutscheinen, behält sich Kreuzfahrtberater eine anteilige Senkung des Kreuzfahrtberater-Bonus vor.

Der Bonus kann dabei anteilig nicht stärker sinken als der Kreuzfahrtpreis, das heißt, dass bei einer Preisreduktion der Kreuzfahrt um x % der Bonus ebenfalls um maximal x % nach unten angepasst werden darf.

Bei einer Stornierung der Buchung, gleich aus welchem Grund, verfällt Ihr Anspruch auf den Kreuzfahrtberater-Bonus.

4. Reiseprogrammänderung

 a) vor Vertragsschluss

behält sich Kreuzfahrtberater vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die Kreuzfahrtberater Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bitte beachten Sie, dass Programmänderungen des Ihnen übermittelten Reiseverlaufs jederzeit möglich sind, z.B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Schiffsverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute eingeschlagen werden muss.

b) nach Vertragsschluss

Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Kreuzfahrtberater wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, behält sich Kreuzfahrtberater ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs.2 BGB unerheblich sind. Kann Kreuzfahrtberater die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (z.B. die Streckenführung von Flügen, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, Änderungen der Fahr- und Flugpläne, oder Reiseroute), oder nur unter Abweichung von einer zwischen Kreuzfahrtberater und Ihnen gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Kreuzfahrtberater berechtigt, Ihnen vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung, oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Sie haben in einem solchen Fall mit Zugang unserer Änderungsmitteilung binnen 10 Tagen das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Über diese Frist klären wir Sie in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf. Daher gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilen, dass Sie kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten, oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.


Ist Kreuzfahrtberater aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Kreuzfahrtberater liegen und die trotz gebotener Sorgfalt nicht vermieden werden konnten veranlasst, Ihr gesamtes Reiseprogramm abzusagen, so steht Ihnen kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Sie haben die Wahl zwischen


a) Rückerstattung der auf die Buchung geleisteten Zahlungen,
b) Buchung einer anderen Pauschalreise aus dem Angebot von Kreuzfahrtberater von gleichwertiger
oder höherer Qualität ohne zusätzliche Kosten, falls verfügbar,
c) Buchung einer anderen Pauschalreise aus dem Angebot von Kreuzfahrtberater von geringerer
Qualität, falls verfügbar, mit Rückerstattung der Preisdifferenz.


Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z.B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Kreuzfahrtberater verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
 
Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, finden Sie unter www.lba.de > Airlines mit Flugverbot.
 
Bei Direktflügen kann es aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen.

5. Rücktritt/Umbuchung/Namensänderung/Vertragsübertragung

a) Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt Kreuzfahrtberater Ihnen, den Rücktritt oder Änderungserklärungen auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgebend
für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Kreuzfahrtberater.
 
Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann Kreuzfahrtberater angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von Kreuzfahrtberater berücksichtigt, ferner der Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen.
 
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die Kreuzfahrtberater im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:

  • Bis 90 Tage vor Reiseantritt: 25% des Gesamtreisepreises

  • Vom 89.- 31.Tag vor Reiseantritt: 50% des Gesamtreisepreises

  • Vom 30.-04.Tag vor Reiseantritt: 85% des Gesamtreisepreises

  • ab dem dritten Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise (no show): 95% des Gesamtreisepreises

Kreuzfahrtberater behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Kreuzfahrtberater nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Kreuzfahrtberater verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
 
Abweichend von Ziffer 5.a) kann Kreuzfahrtberater keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von Kreuzfahrtberater betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt des Reisevertrages.

b) Umbuchung

Umbuchungen sind gegebenenfalls auf Anfrage sowie gegen Gebühr möglich. Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Hotel/Kreuzfahrt/Rundreiseprogramms, oder der Beförderungsart. Sie gelten als Rücktritt mit anschließender Neubuchung.

c) Namensänderung

Bei Reiseanmeldung muss Kreuzfahrtberater Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeter Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch Kreuzfahrtberater sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person gestattet. Namensänderung bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt Kreuzfahrtberater 150,- € Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.

d) Vertragsübertragung gemäß § 651e BGB:

Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die Kreuzfahrtberater zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Kreuzfahrtberater kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst Kreuzfahrtberater als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Änderung der Flugtickets und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger. Diese Mehrkosten sind nur zu zahlen, wenn sie entstanden und Ihnen von Kreuzfahrtberater nachgewiesen sind. Kreuzfahrtberater berechnet Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 150,- € pro Person.

6. Rücktritt und Kündigung durch Kreuzfahrtberater

Kreuzfahrtberater kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen:

a) bis 31 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Kreuzfahrtberater Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet.

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Kreuzfahrtberater nachhaltig stören, oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kreuzfahrtberater behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die Kreuzfahrtberater aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Kreuzfahrtberater von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

c) verhaltensbedingt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches bei sich führen, oder dieses versuchen; ferner, wenn Sie Drogen konsumieren oder bei sich führen, bzw. Straftaten während der Reise begehen. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Vorliegens eines Versuches der vorgenannten Handlungen vor. Bitte beachten Sie insofern die Anordnungen unserer jeweiligen Anbieter (z.B. Hausordnung, Hotel, etc.). Auf Kreuzfahrtschiffen sind Sie verpflichtet, alle die Schiffsordnung betreffenden Anweisungen des Kapitäns zu befolgen. Der Kapitän ist für Schiff und Besatzung verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Bordordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, Sie im Falle der Zuwiderhandlung entschädigungslos von Bord zu weisen.

d) Wenn Sie unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen.

e) Wird Kreuzfahrtberater vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung und Erfüllung Ihres Pauschalreisevertrages gehindert, kann Kreuzfahrtberater unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt Ihnen gegenüber erklären. Kreuzfahrtberater zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen auf das in der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel zurück. Sollten Sie per
Kreditkarte bezahlt haben, teilen Sie uns bitte schnellstmöglich Ihre Kontodaten mit. Kreuzfahrtberater behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

7. Gewährleistung

a) Mängelanzeige/Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie an Ort und Stelle Kreuzfahrtberater den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt, Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen.
 
Sie haben nach der Mängelanzeige Kreuzfahrtberater eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder die Abhilfe wird durch Kreuzfahrtberater verweigert. Kreuzfahrtberater kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
 
Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an Kreuzfahrtberater richten.

Sie erreichen uns telefonisch:

Mo - Fr 10:00 - 17:00 Uhr

Telefon: +49 (0)40 - 52 47 48 700

E-Mail: service@kreuzfahrtberater.de

Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Kreuzfahrtberater nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Kreuzfahrtberater anzuerkennen.

b) Minderung des Reisepreises, §651 m BGB

Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 7.a)) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

c) Kündigung des Pauschalreisevertrages, § 651 l BGB

Leistet Kreuzfahrtberater innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat Kreuzfahrtberater zu tragen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von Kreuzfahrtberater betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.

d) Schadensersatz, § 651 n BGB

Verletzt Kreuzfahrtberater schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist Kreuzfahrtberater Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 7.a)) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
 
Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck durch die Reederei oder Fluggesellschaft, empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels deren Schadensanzeigeformular die Nichtauslieferung bzw. den Schaden anzuzeigen. Ohne ein ausgefülltes Schadensformular verweigern unsere Leistungsträger in der Regel eine Entschädigung.

8. Verjährung

Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651j BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren. Die seerechtlichen Schadensersatzansprüche wegen Todes, Schaden an Körper oder Gepäck verjähren nach zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren, sofern sie nicht auch nach den Bestimmungen des HGB zur seerechtlichen Haftung entstehen.

9. Haftung von Kreuzfahrtberater

Kreuzfahrtberater haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
 
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von Kreuzfahrtberater herausgegebenen Ausschreibungen,
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

10. Beschränkung der Haftung

a) vertraglich

Die vertragliche Haftung von Kreuzfahrtberater ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Kreuzfahrtberater herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit Kreuzfahrtberater für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) gesetzlich

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Kreuzfahrtberater ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit Kreuzfahrtberater vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Die Seebeförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 und des Protokolls hierzu von 2002 sowie dem IMO Vorbehalt und den IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch die Richtlinie 392/2009 für Beförderung von Reisenden auf See umgesetzt wurden.


Die Haftung von Kreuzfahrtberater für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen und anderer medizinischer Spezialausrüstung, die von Kunden und/oder deren Mitreisenden mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden, ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde und/oder Mitreisender den Schaden bei einem erkennbaren Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei nicht erkennbaren Schäden spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung Kreuzfahrtberater zur Kenntnis bringt. Einer schriftlichen Mitteilung bedarf es nicht, wenn beide Parteien den Schaden bereits gemeinsam innerhalb der Frist festgestellt haben.


Kreuzfahrtberater haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust von Geld, Edelsteinen, Juwelen, Schmuck, wichtigen Dokumenten, wertvollen Gegenständen wie z.B. Kunst, Zahnersatz, Foto- und Filmkameras, Smartphones, Notebooks und Tablet-PC’s inklusive Zubehör etc., durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder sonstige extreme Einwirkungen, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Kreuzfahrtberater zurückzuführen sind.

c) für Fremdleistungen

Kreuzfahrtberater haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von Kreuzfahrtberater lediglich vermittelt werden (z.B. Parkplatzreservierungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).

11. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Kreuzfahrtberater steht dafür ein, Einwohner des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Einwohner anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Jeder Reisende (auch Kinder) aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europa.


Kreuzfahrtberater haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Kreuzfahrtberater mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Kreuzfahrtberater die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Kreuzfahrtberater bedingt sind.


Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse und Gesundheitsvorkehrungen verlangt. Dies kann auch für deutsche Behörden gelten. Aus Sicherheitsgründen haben verschiedene Leistungsträger wie z.B. die Fluggesellschaften oder Kreuzfahrtreedereien Reise- und Beförderungsbeschränkungen für werdende Mütter, Säuglinge und Kleinkinder, sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Entsprechende Informationen entnehmen Sie bei Buchung bitte der vorvertraglichen Information.

Sollten Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstige Einreisevorschriften von Ihnen aus zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass Sie deshalb an der Reise gehindert sind, so kann Kreuzfahrtberater den Transport bzw. Weitertransport ohne Ausgleichspflicht verweigern und Sie mit den entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.a) dieser Reisebedingungen belasten. Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

12. Versicherungen

Den Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, soweit im Reisepreis nicht eingeschlossen, ausdrücklich empfohlen.


COVID-19: Bitte beachten Sie, dass derzeit (Stand: September 2022) viele Reedereien verlangen, dass die Passagiere zum eigenen Schutz verpflichtend eine Versicherung abschließen, die sie speziell gegen COVID-19-bezogene Risiken wie z.B. Stornierung der Kreuzfahrt, Quarantäne, Reiseunterbrechung, Rückführungskosten, medizinische Hilfe und damit verbundene Kosten sowie Krankenhausaufenthalte absichert. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss bei der Einschiffung je nach Reederei entweder in deutscher, englischer, italienischer, französischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Kreuzfahrtberater informiert Sie hierüber konkret in den vorvertraglichen Informationen. Passagieren, die diese Versicherungsunterlagen nicht vorlegen können, wird die Einschiffung verweigert (no show, siehe Ziffer 5.a)). Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherungen sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie Kreuzfahrtberater zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzregelungen der DSGVO bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit unseren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.kreuzfahrtberater.de/datenschutz
 
Nur dann, wenn Sie Kreuzfahrtberater zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt Kreuzfahrtberater diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke. Kreuzfahrtberater weist darauf hin, dass Kreuzfahrtberater Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen, z.B. Newsletter per E-Mail und/oder per Post verwendet. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zusendung über www.kreuzfahrtberater.de/datenschutz angefordert haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die
Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt Kreuzfahrtberater Ihre Daten nicht an Dritte.

14. Information über Verbraucherstreitbeilegung

Kreuzfahrtberater weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Kreuzfahrtberater nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für Kreuzfahrtberater verpflichtend würde, informiert Kreuzfahrtberater die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.


Kreuzfahrtberater weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

15. Gerichtsstand/Rechtswahl

Reiseveranstalter:

Kreuzfahrtberater GmbH, Rathausstraße 14 a, 22926 Ahrensburg

Registergericht: Amtsgericht Lübeck
HRB: 9380

Geschäftsführung: Christopher Gardner, Dr. Friedrich Köster

www.kreuzfahrtberater.de

Sie erreichen uns telefonisch:

Mo - Fr  10:00 - 17:00 Uhr

Telefon: +49 (0)40 - 52 47 48 700

E-Mail: service@kreuzfahrtberater.de

Datenschutzbeauftragter: Dr. Sebastian Kraska, IITR GmbH, Marienplatz 2, 80331 München 

Gerichtsstand für Klagen gegen Kreuzfahrtberater ist Hansestadt Lübeck. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Kreuzfahrtberater findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen Kreuzfahrtberater im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.

 - Stand Februar 2023 -

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