Bewertung MSC Fantasia : Schönes großes Schiff mit internationalem Publikum und viel …
Schiff
Bewertungen
Deckplan
Position
Anonym
Kabine 11077
September/Oktober 2014
Gesamteindruck Ihrer Kreuzfahrt
Wie würden Sie Ihre Kreuzfahrt mit dem Schiff MSC Fantasia in einem Satz beschreiben?Schönes großes Schiff mit internationalem Publikum und viel Trubel im Buffetrestaurant
Fragen zur MSC Fantasia
Wie hat Ihnen die Kabine 11077 gefallen?
Ihr Kommentar zur Kabine 11077:Sehr kleine Innenkabine erwartet, aber eine relativ große Innenkabine erhalten (größer als bei den bisherigen Kreuzfahrten)
Wie beurteilen Sie die Auswahl und Qualität der Speisen und Getränke an Bord des Schiffes MSC Fantasia?
Wie hat Ihnen das Unterhaltungsangebot gefallen?
Wie zufrieden waren Sie mit dem Service in den Bars und Restaurants?
Wie ist Ihr Gesamteindruck vom Schiff MSC Fantasia?
Möchten Sie einige weitere Stichworte zum Schiff MSC Fantasia notieren?Sauberkeit im Buffetrestaurant könnte besser sein.
Fragen zu MSC Cruises
Wie zufrieden waren Sie mit der Gästebetreuung auf dem Schiff?
Wie war die Organisation der Ein-/Ausschiffung?
Wie empfinden Sie die Höhe der Nebenkosten an Bord?
Wie bewerten Sie die Reederei-Landausflüge in Bezug auf Qualität und Preis-/Leistungsverhältnis?
Bemerkungen zu MSC CruisesDie Rezeption erschien wenig kompetent und auch mit geringen Sprachkenntnissen ausgestattet. Uns wurde das Bordguthaben nicht auf die Bordkarte angerechnet und entsprechend eine falsche Kreditkartenabrechnung erstellt. Die Klärung der Angelegenheit ist momentan noch im Laufen.
Fragen zum Kreuzfahrtberater
Dies war die erste Kreuzfahrt, die ich über das Internet gebucht habe:Nein
Wie zufrieden sind Sie mit kreuzfahrtberater.de als Ihr Reisebüro?
Würden Sie kreuzfahrtberater.de weiterempfehlen?Ja
Bemerkungen zum Service von kreuzfahrtberater.de:Sehr freundliche und kompetente Beratung bei der Buchung. Auch bisher sehr bemüht unsere Reklamation über das fehlende Bordguthaben abzuwickeln. Allerdings steht die endgültige Klärung erst noch an. Ein abschließendes Urteil ist daher nicht möglich.